Pflegegrad beantragen: Ein Leitfaden für den Antragsprozess

 
 

 

Falls bei Ihnen oder einem Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann dies eine herausfordernde Zeit sein. Es besteht oft Unsicherheit darüber, wie man einen Pflegegrad beantragt und welche Schritte dafür notwendig sind. 

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen helfen, indem wir den Prozess eines Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung detailliert und verständlich erklären. 

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Jede krankenversicherte Person in Deutschland ist entweder automatisch pflegeversichert (bei gesetzlicher Krankenversicherung) oder im Falle einer privaten Krankenversicherung dazu verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Für Geringverdiener gibt es bei der Pflegeversicherung die Möglichkeit, familienversichert zu sein.

Deshalb kann grundsätzlich jede Person in Deutschland im Falle von Pflegebedürftigkeit einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Das eigentliche Antragsformular für den Pflegegrad kann jedoch auch von einem Angehörigen ausgefüllt werden, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt. 

Eine Ausnahme stellen jedoch Privatversicherte dar. Eine vorgegebene Wartezeit muss nach Abschluss einer privaten Pflegeversicherung eingehalten werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Eine Ausnahme wäre ein unerwarteter Unfall. In diesem Fall besteht sofort ein Anspruch auf Pflegeleistungen.

Was sind die Voraussetzungen für den Antrag?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen gemäß Paragraph 14 des Elften Sozialgesetzbuchs (§ 14 SGB XI) Einschränkungen Ihrer Selbstständigkeit vorliegen. Diese Beeinträchtigungen Ihrer Fähigkeiten müssen dazu führen, dass Sie im Alltag zwingend auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Es spielt zunächst keine Rolle, um welche Art von Hilfe oder welches Ausmaß es sich handelt. Sobald Sie oder ein Angehöriger Ihre Pflege nicht mehr alleine bewältigen können, ist die Voraussetzung für die Erteilung eines Pflegegrades erfüllt.

Des Weiteren müssen die Einschränkungen mindestens sechs Monate bestehen. Falls Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall für einige Wochen auf Hilfe angewiesen sind, erfüllt dies nicht die Voraussetzungen für einen Pflegegrad. Dennoch können Sie in einem solchen Fall über Ihre Krankenkasse versuchen, Unterstützung für die Bewältigung des Alltags in Form einer Kurzzeitpflege zu erhalten.

In welcher Form kann ich einen Antrag stellen?

Wie man den Pflegegrad beantragt, kann auf den Webseiten verschiedener Krankenkassen oder Pflegeversicherungen in Form eines Antragsformulars gefunden werden. Falls Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bieten diese Formulare eine nützliche Anleitung. Sie können ausgedruckt und mit den erforderlichen Informationen ausgefüllt werden.

Es gibt keine festgelegte Form, in welcher der Antrag übermittelt werden muss. Eine Antragstellung per Telefon ist auch ausreichend. Alternativ ist die formlose Übermittlung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg möglich. 

Was passiert nach dem Antrag?

Nachdem Sie den Antrag auf Pflegegraderteilung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse eingereicht haben, wird Ihnen ein Formular zugesandt. In diesem müssen detaillierte Angaben zu den Einschränkungen gemacht werden. Das Formular muss vom Betroffenen selbst oder dem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden.

Innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erfolgt ein Termin mit einem Mitarbeiter des MDK in Form eines Hausbesuchs. Nach dem Besuch durch den MDK erhält der Antragsteller den Bescheid mit dem festgelegten Pflegegrad. Der Gesetzgeber hat eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen für den gesamten Prozess vorgegeben.

Ein wichtiger Punkt zum Pflegegradbescheid: Es kann vorkommen, dass kein oder nur ein geringer Pflegegrad zugewiesen wird. Wenn Sie den zugewiesenen Pflegegrad als zu niedrig empfinden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Diesen können Sie formlos nach Eingang des Bescheids einreichen. In der Regel stehen die Erfolgsaussichten gut, dass dem Widerspruch stattgegeben wird und ein höherer Pflegegrad vergeben wird.

Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads

Ein einmal vergebener Pflegegrad ist nicht endgültig. Mit zunehmendem Alter und Verschlechterung der Situation kann eine Höherstufung beantragt werden. Auch wenn eine Rückstufung eher selten ist, wird bei jeder Begutachtung neu bewertet. Bei steigendem Pflegeaufwand können Sie einen formlosen Antrag auf Höherstufung stellen. Manche Krankenkassen bieten dazu ein Online-Formular an. Andernfalls können Sie telefonisch das entsprechende Formular anfordern.

Bei Fragen oder Unsicherheiten sind Ihre zuständige Pflegekasse oder Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe gute Anlaufstellen für eine persönliche Beratung.

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema Pflegegrad? Sie können uns per E-Mail unter info@herzerl-senioren.de oder telefonisch unter 089 - 904 228 220 kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.