24h-Pflege: Finanzierung, Leistungen und Kosten
Die Finanzierung von 24h-Pflegeleistungen ist eine wichtige Angelegenheit für Pflegebedürftige und ihre Familien. Da die Kosten individuell je nach Bedarf variieren, ist es entscheidend, über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten informiert zu sein. Unser Pflegedienst steht Ihnen dabei gerne zur Seite und bietet eine umfassende Beratung zu Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten an.
Die Kosten der 24h-Pflege lassen sich nicht pauschal nennen, da jeder Pflegebedürftige ganz unterschiedliche Hilfeleistungen benötigt. Diese müssen individuell berechnet werden. In der Regel trägt der Pflegebedürftige selbst die Kosten. Hat der Betroffene jedoch einen anerkannten Pflegegrad, gewährt ihm die Pflegeversicherung verschiedene Zuschüsse, die in Anspruch genommen werden können:
Pflegegeld
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Personen gezahlt wird. Es soll die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen unterstützen.
Wird Ihnen ein Anspruch auf Pflegegeld gewährt, dann können Sie dieses auch für 24h-Pflege nutzen. In vielen Fällen erübrigt sich dadurch der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom anerkannten Pflegegrad der Person ab und kann bis zu 947€/Monat betragen.
Verhinderungspflegeleistungen
Verhinderungspflegeleistungen stellen sicher, dass Angehörige oder andere Pflegepersonen entlastet werden können. Diese Leistungen kommen zum Einsatz, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder andere dringende Angelegenheiten.
In bestimmten Fällen werden die Kosten der 24h-Pflege durch Verhinderungspflegeleistungen erstattet. Es können bis zu 1.612€/Jahr für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Hilfe zur Pflege
Eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung bietet die sogenannte „Hilfe zur Pflege“. In München und Umgebung kann hierfür ein Antrag beim Bezirk Oberbayern gestellt werden.
„Hilfe zur Pflege“ richtet sich an Personen, die ihren Pflegebedarf nicht allein durch Pflegeversicherung und eigenes Einkommen decken können. Um die Leistungen zu beantragen, müssen Nachweise über Einkommen, Vermögen und den anerkannten Pflegebedarf eingereicht werden. Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, daher müssen alle anderen Ansprüche, wie Pflegegeld oder Sachleistungen der Pflegeversicherung, ausgeschöpft sein. Abhängig von der individuellen finanziellen Situation und dem Pflegegrad können so erhebliche Hilfen gewährt werden, die eine 24h-Pflege deutlich erschwinglicher machen.
Neben dem Bezirk Oberbayern bieten auch andere Bezirke in Bayern solche Hilfen an, darunter der Bezirk Schwaben und der Bezirk Niederbayern. Diese Sozialbehörden sind zuständig für Anträge auf Sozialleistungen wie die „Hilfe zur Pflege“ nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Sie beraten ebenfalls über weitere Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema Finanzierung? Sie können uns per E-Mail unter info@herzerl-senioren.de oder telefonisch unter 089 - 904 228 220 kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.